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Qualitätsstufen

Landwein

  • Landweine dürfen aus den 35 zugelassenen Qualitätsrebsorten erzeugt werden
  • Die Trauben müssen aus einer der drei Weinbauregionen Weinland, Steirerland od. Bergland stammen
  • Diese drei Bezeichnungen sind geschützte geografische Angaben (g.g.A.) laut EU-Recht
  • Das Mindestgewicht für Landwein liegt bei 14° KMW*
  • Der Hektarhöchstertrag beträgt wie beim Qualitätswein 9000 Kg/ha
  • Landweine dürfen keine rot-weiß-rote Banderole tragen und haben auch keine Prüfnummer

Qualitätswein

  • Mindestens 15° KMW* Mostgewicht bzw. mindestens 9% vol. Alkohol
  • Mindestens 4,5 g/l Säure
  • Nur aus einem Weinbaugebiet, nur zugelassene Qualitätsrebsorte
  • Aufbesserung max. 4,5 Kg Zucker pro 100 Liter, max. 19° KMW* (Weißwein) od. 20° KMW* (Rotwein)
  • Hektarhöchstmenge von 9000 Kg darf nicht überschritten werden
  • Hinweis auf die Örtliche Herkunft (Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Weinbauried)
  • Muss eine der Bezeichnung entsprechend typische Eigenart aufweisen und die staatliche Prüfnummer erlangt haben
  • Banderole

Kabinett

  • Muss den Bestimmungen für Qualitätswein entsprechen
  • Mindestens 17° KMW* Mostgewicht bzw. max. 13% vol. Gesamtalkohol (inkl. unvergorenem Zucker),
    max. 9 g/l Restsüsse
  • Lesegut darf nicht aufgebessert werden
  • Wein muss im Inland abgefüllt worden sein

 

* (KMW) Klosterneuburger Mostwage
KMW ist die Abkürzung für Klosterneuburger Mostwaage, mit der man den Zuckergehalt im Most bestimmt:
1° KMW = 1% Zucker in 1 Kg Most

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