Zurück zu Weinliste

Prädikatsweine

Qualitätsweine besonderer Reife und Leseart

  • Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung
  • Mindestens 5% vol. Alkohol
  • Lesegut muss den amtlichen Mostwägern vorgeführt werden
  • Weder als Most noch als Wein aufgebessert
  • Ernte mit Lesemaschinen verboten (Ausnahme Spätlese und Eiswein)
  • Wein muss im Inland abgefüllt worden sein
  • Darf nicht vor dem 1. März, des auf die Ernte folgenden Jahres, verkauft werden

 

Spätlese

  • Mindestens 19° KMW* Mostgewicht
  • Vollreifer Zustand bei der Ernte (nach der allgemeinen Lese)

Auslese

  • Mindestens 21° KMW* Mostgewicht
  • Positiv-Auslese (Aussonderung aller nicht vollreifen, fehlerhaften und kranken Beeren)

Beerenauslese (BA)

  • Mindestens 25° KMW* Mostgewicht
  • Aus überreifen und edelfaulen (Botrytis-befallenen) Beeren

Eiswein

  • Mindestens 25° KMW* Mostgewicht
  • Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein (-7°C)

Strohwein, Schilfwein

  • Mindestens 25° KMW* Mostgewicht
  • Aus Beeren, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden

Ausbruch

  • Mindestens 27° KMW* Mostgewicht
  • Aus überreifen, edelfaulen (Botrytis-befallenen) und eingetrockneten Beeren
  • Mostauslagerung möglich

Trockenbeerenauslese (TBA)

  • Mindestens 30° KMW* Mostgewicht
  • Aus größtenteils edelfaulen (Botrytis-befallenen), rosinenartig eingeschrumpften Beeren

 

* (KMW) Klosterneuburger Mostwage
KMW ist die Abkürzung für Klosterneuburger Mostwaage, mit der man den Zuckergehalt im Most bestimmt:
1° KMW = 1% Zucker in 1 Kg Most

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://wein-vom-burgenland.com/?page_id=51

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen