Qualitätsweine besonderer Reife und Leseart
- Restsüße nur durch Gärungsunterbrechung
- Mindestens 5% vol. Alkohol
- Lesegut muss den amtlichen Mostwägern vorgeführt werden
- Weder als Most noch als Wein aufgebessert
- Ernte mit Lesemaschinen verboten (Ausnahme Spätlese und Eiswein)
- Wein muss im Inland abgefüllt worden sein
- Darf nicht vor dem 1. März, des auf die Ernte folgenden Jahres, verkauft werden
Spätlese
- Mindestens 19° KMW* Mostgewicht
- Vollreifer Zustand bei der Ernte (nach der allgemeinen Lese)
Auslese
- Mindestens 21° KMW* Mostgewicht
- Positiv-Auslese (Aussonderung aller nicht vollreifen, fehlerhaften und kranken Beeren)
Beerenauslese (BA)
- Mindestens 25° KMW* Mostgewicht
- Aus überreifen und edelfaulen (Botrytis-befallenen) Beeren
Eiswein
- Mindestens 25° KMW* Mostgewicht
- Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein (-7°C)
Strohwein, Schilfwein
- Mindestens 25° KMW* Mostgewicht
- Aus Beeren, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden
Ausbruch
- Mindestens 27° KMW* Mostgewicht
- Aus überreifen, edelfaulen (Botrytis-befallenen) und eingetrockneten Beeren
- Mostauslagerung möglich
Trockenbeerenauslese (TBA)
- Mindestens 30° KMW* Mostgewicht
- Aus größtenteils edelfaulen (Botrytis-befallenen), rosinenartig eingeschrumpften Beeren
* (KMW) Klosterneuburger Mostwage
KMW ist die Abkürzung für Klosterneuburger Mostwaage, mit der man den Zuckergehalt im Most bestimmt:
1° KMW = 1% Zucker in 1 Kg Most
KMW ist die Abkürzung für Klosterneuburger Mostwaage, mit der man den Zuckergehalt im Most bestimmt:
1° KMW = 1% Zucker in 1 Kg Most