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Geschmacksrichtungen

Trocken
0 – 9 g/l Restzucker, wobei der Säuregehalt nicht mehr als 2 g/l niedriger als der Restzuckergehalt sein darf.

Halbtrocken
Bis zu 12 g/l Restzucker

Lieblich
12 bis 45 g/l Restzucker

Süß
Ab 45 g/l Restzucker

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